Krank hinter Gittern

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„Ein Eisengitter und noch ein Eisengitter und nun treten wir auf einen langen düsteren Gang, der voll steht von fahlen Gestalten.“ aus Hans Fallada, „Der Trinker“ 1944

Mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung“ kurz nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 verschärfte sich in Mecklenburg das Problem der sicheren Unterbringung von sogenannten „geisteskranken Rechtsbrechern“, die nach § 42 b dieses Gesetzes zu einem Maßregelvollzug in einer gesicherten Heil- und Pflegeanstalt verurteilt wurden. Die drei damals existierenden mecklenburgischen Anstalten Sachsenberg bei Schwerin, Gehlsheim bei Rostock und Domjüch bei Neustrelitz hatten nur unzureichende Möglichkeiten, diese Personen unterzubringen. Manche von ihnen weigerten sich sogar, derartige „Problempatienten“ aufzunehmen. Eine Lösung dieses Problems war zwingend notwendig. Diese fand man, allerdings erst 1939, als im Landesgefängnis Neustrelitz-Strelitz ein Haftgebäude leergezogen wurde. Im September 1939 richtete man im großen Hafthaus I zunächst eine Station für „geisteskranke Rechtsbrecher“, genannt Abteilung III und dann später 1943 eine Station für sogenannte „asoziale Tuberkulosekranke“ ein, in der bis zum Kriegsende jedoch hauptsächlich Tbc-kranke Zwangsarbeiter aus dem Osten eingewiesen wurden.

ISBN: 978-3-946732-76-1 Kategorie:

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